Die bekannteste Form der Abwasseranlage ist sicherlich das Klärwerk. Doch der Begriff Abwasseranlage umfasst mehr als das. Mit ihm sind alle Abwasserbeseitigungsanlagen gemeint. Die DIN-Norm EN 4045 gibt Aufschluss darüber, was der Gesetzgeber unter Abwasserbeseitigung genau versteht: Alle Einrichtungen zum Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verreisen gelten als Abwasseranlagen.
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