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Wie vieles in Deutschland ist auch Abwasser genau definiert und reglementiert. Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist der Begriff Abwasser als „durch […]  Gebrauch in seinen Eigenschaften verändertes Wasser, das damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) und das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser)“ definiert. §54 des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) finden Sie hier auf der externen Seite des Bundesamt für Justiz

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