Als zertifizierter Familienbetrieb schöpft Dannemann aus 25 Jahren Erfahrung im Bereich Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Unser Tochterbetrieb Dannemann Abwassertechnik hat sich auf alle Dienstleistungen rund um die Abwassertechnik spezialisiert. So stehen wir Ihnen zur Seite, wenn es um Dichtheitsprüfungen von Grundstücksentwässerungsanlagen, Rohrleitungen, Mischwasser-, Regenwasser- und Schmutzwasserleitungen geht. Auch bei Neubau und Sanierung von sämtlichen Rohrsystemen sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir packen an, um Ihr Eigentum zu erhalten!
Ist ein Abwasserrohr oder eine Mischwasserleitung undicht, kann es zu Verschmutzungen im Erdreich kommen. Wenn der Schaden länger unentdeckt bleibt, wird eine Sanierung meist kostspielig. Eigentümer eines Grundstücks sind gesetzlich verpflichtet, die Dichtheit der Leitungen von Fachbetrieben prüfen zu lassen. Dannemann Abwassertechnik führt für Sie Dichtheitsprüfungen durch und erstellt alle erforderlichen Protokolle.
Mit einer speziellen TV-Inspektionskamera führen wir eine optische Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30 durch. Wir inspizieren Abwasserleitungen, Regenwasser- und Drainageleitungen, Anschlusskanäle und selbst mehrfach verzweigte Rohrleitungssysteme und entdecken schadhafte oder undichte Stellen im System.
Außerdem prüfen wir neu gebaute und instand gesetzte Grundstücksentwässerungsanlagen und Abwasserleitungen nach DIN EN 1610 mit Luft- oder Wasserdruck.
Neubau: Eine neu gebaute Grundstücksentwässerungsanlage darf erst in Betrieb gehen, wenn die Dichtheitsprüfung erfolgte. Diese wird in der Regel im Zuge der Baumaßnahme durchgeführt. Laut DIN EN 1610 ist eine Druckprüfung mit Wasser oder Luft zulässig.
Bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen: Hier unterscheidet der Gesetzgeber, ob es sich um ein Grundstück außerhalb oder innerhalb einer Wasserschutzzone handelt.
Außerhalb von Wasserschutzzonen ist eine Wiederholungsprüfung alle 25 Jahre notwendig.
Innerhalb der Wasserschutzzone 2 müssen Grundstückseigentümer eine Dichtheitsprüfung alle 5 Jahre nachweisen, innerhalb der Wasserschutzzone beträgt das Intervall 10 Jahre.
Bereits überprüfte Grundstücksentwässerungsanlagen, welche in die Sanierungspriorität 2 eingeordnet worden sind, müssen nach 5 Jahren einer Wiederholungsprüfung unterzogen werden.
Gewerblich genutzte Grundstücksentwässerungsanlagen haben abweichende Fristen, diese richten sich nach dem Ort und der Art des Anschlusses der Abwasserbehandlungsanlage.
Weitere Informationen und eine Übersicht der Wasserschutzzonen finden Sie auf der offiziellen Webseite der Stadt Hamburg (https://www.hamburg.de/nachweisfristen-und-pruefarten/)
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen diese Informationen ohne Gewähr zur Verfügung stellen und sich behördliche Anforderungen ändern können.